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Ständige Kommissionen

1. Fachkommissionen

Zweck und Bestand

Der Schweizerische Studentenverein verfügt über drei ständige Fachkommissionen:

Sie beschäftigen sich mit aktuellen Themen aus ihren Bereichen und beraten das Zentralkomitee (CC).

Funktionsweise

Die Kommissionsmitglieder bearbeiten nach Themen ihrer Wahl und bringen ihre Erkenntnisse ins Plenum ein, wo Erkenntnisse und Standpunkte diskutiert werden. So gebildeter Konsens wird dem CC vorgelegt, in der CIVITAS veröffentlicht oder den Medien zugeleitet. Die Kommissionen organisieren auch Diskussions- und Weiterbildungsanlässe.

Mitglieder

Alle Aktiven des Schw. StV können in den Kommissionen mitmachen. Sie können als Interessentin oder Interessent an Kommissionssitzungen vorbeischauen und die Kommission kennenlernen. Wenn ihnen die Arbeit gefällt und sie regelmässig an den Sitzungen teilnehmen, wird ihre Mitgliedschaft durch das CC bestätigt. Die Kommissionspräsidentin respektive der Kommissionspräsident wird vom CC ernannt und der DV bestätigt.

Interessierten Altherren stehen Begleitgruppen respektive bei der Kommission G+L eine eigene Kommission offen. Diese treffen sich jährlich mit den den Kommissionen der Aktiven anlässlich zweier Sitzungen zum Informationsaustausch. Die Aktiven profitieren dabei vom Erfahrungsschatz der Altherren und gleichzeitig können diese den Puls bei den aktuell Studierenden fühlen.

2. Geschäftsprüfungskommission

Neben den Fachkommissionen besteht eine ständige Geschäftsprüfungskommission (GPK). Sie setzt sich aus drei Mitgliedern der Aktiven und drei Mitgliedern der Altherren zusammen.

Die GPK prüft unter anderem die Amtstätigkeit von StV-Rat, Zentralkomitee und Altherrenbundsvorstand sowie die Kassaführung und die Vereinsrechnung.

 
 
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